_ führte aus, dass der Beschuldigte das Schild seitlich wie einen Baseballschläger gehalten und ausgeholt habe (act. 257). C._____ selbst erklärte, der Beschuldigte habe das Schild über seinen Kopf hochgehalten und von oben her gegen seinen Kopf ausgeholt. C._____ beschrieb jedoch auch das Baustellenschild als an einer Metallstange befestigt (act. 194). Da das Baustellenschild nachweislich an einer Latte befestigt war, sind die abweichenden Schilderungen von C.__