Der Geschäftsführer der «G._____ Bar», J._____, bestätigte sodann immerhin, dass das Baustellenschild irgendwie während der Auseinandersetzung involviert worden sei, da ihm jemand gesagt habe, jemand habe mit dem Baustellenschild zugeschlagen. Dieses sei auch auf dem Boden gelegen und er habe es wieder aufgestellt (act. 119). Die einzige Unstimmigkeit dabei besteht in der Beschreibung, wie der Beschuldigte das Baustellenschild genau gehalten und geschlagen haben soll. H._____ führte aus, dass der Beschuldigte das Schild seitlich wie einen Baseballschläger gehalten und ausgeholt habe (act. 257).