__ mit dem Baustellenschild. H._____ beschrieb bereits in seiner ersten Einvernahme vom 11. Februar 2020 das Baustellenschild, mit welchem der Beschuldigte auf C._____ losgegangen sein soll, sehr genau. Er beschrieb dieses als an zwei Metallstangen und einer Baustellenlatte befestigt (act. 127), was wiederum mit dem von der Polizei am Tatort fotografierten Baustellenschild übereinstimmt (vgl. act. 69 f.). Der Schlag mit dem Baustellenschild wird sodann von sämtlichen Beteiligten, ausser dem Beschuldigten selbst und E._____, bestätigt, wobei übereinstimmend beschrieben wurde, wie C._____ den Schlag mit dem Arm habe abwehren können (act. 127, 140, 162 und 175). Der Geschäftsführer der «G.___