Die Anwesenden schilderten realitätsnah und in sich schlüssig die Szene, als der Beschuldigte B._____ eine CocaCola-Flasche auf den Kopf geschlagen haben soll. B._____ selber sagte aus, dass er den Schlag nur gefühlt habe, aber danach die Flasche am Boden gesehen und in der Wunde auf der Stirn einen Glassplitter gehabt habe (act. 140 und 143). D._____ merkte an, dass sie den Schlag mit der Flasche nicht selber beobachtet habe, dies aber akustisch wahrgenommen habe, indem sie einen Knall gehört habe (act. 179; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3).