Vor den Toiletten in der «G._____ Bar» kam es an jenem Abend zu einer Auseinandersetzung zwischen B._____, C._____ und H._____ sowie E._____, wobei offenbleiben kann, was dort genau geschehen ist. Tatsache ist, dass E._____ daraufhin dem Beschuldigten offenbar seine Version der Geschehnisse erzählt hat (act. 101, 108 und 211), was den Beschuldigten veranlasst hat, die «mazedonische Gruppe» aufzusuchen. B._____ und C._____ haben die Begegnung mit dem Beschuldigten grundsätzlich übereinstimmend wiedergegeben. Beide haben beim freien Erzählen zum Geschehen in der «G._____