Am nächsten Morgen erschien der Beschuldigte am Polizeischalter in R._____, um Anzeige zu erstatten und schilderte dabei, dass er und E._____ von mehreren Männern angegriffen worden seien (act. 99 ff.). 3.3. Bestritten und vorliegend zu überprüfen ist einerseits, ob der Beschuldigte in der «G._____ Bar» gegenüber B._____ und C._____ eine Drohung ausgesprochen hat und andererseits, ob der Beschuldigte im Rahmen des Raufhandels vor der «G._____ Bar» nur geschlichtet hat oder selber tätlich wurde.