Erstellt ist sodann, dass sich der Beschuldigte in der Nacht vom 18. Januar 2020 selbständig auf den Notfall des Spitals Q._____ begeben hat. Gemäss dem Notfallbericht habe der Beschuldigte über einen Schlag gegen seinen Hinterkopf berichtet, wobei er zu Boden gegangen sei. Auf dem Boden liegend habe er noch weitere Schläge gegen den Kopf und Körper bekommen. Für wenige Minuten sei er bewusstlos gewesen. Nun klage er über Schwindel und Kopfschmerzen. Zudem habe er eine Rissquetschwunde von 4 cm Länge frontal vorne am Kopf bis zur Nasenwurzel, welche mit drei Stichen genäht worden war (act. 81 ff.).