Der Mitbeschuldigte E._____ wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 26. Januar 2023 vom Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten wegen Raufhandels schuldig gesprochen, da er sich gemäss Strafbefehl, welcher als Anklage galt, in jener Nacht vor der «G._____ Bar» mit dem Beschuldigten, B._____ und C._____ eine Schlägerei geliefert habe, welche bei jedem Beteiligten zu Verletzungen geführt habe (act. 251 f. und 295 ff.). Ebenso wurden B._____ und C._____ je mit Strafbefehlen vom 19. Mai 2022 (act. 326 ff. und 334 ff.) wegen Raufhandels verurteilt.