Bar» von hinten niedergeschlagen worden sei, für einige Zeit das Bewusstsein verloren und nach dessen Wiedererlangen den fraglichen Ort verlassen habe. Damit lägen zwei sich widersprechende Aussagen vor, wobei die Ausführungen der Privatkläger nicht glaubhafter seien. Es spreche eher viel dafür, dass die Aussagen der «mazedonischen Gruppe» abgesprochen worden seien.