Beschuldigten beteiligt hätten, indem sie wechselseitig aufeinander mit den Fäusten und unter Einsatz von Gegenständen (u.a. Baustellenschilder/- abschrankungen, Flaschen) eingeschlagen und Fusstritte verteilt hätten. Sämtliche Beteiligte hätten dabei Verletzungen erlitten (Anklageziffer 2; Raufhandel).