2. 2.1. Gemäss Anklage sei es am 18. Januar 2020 in der «G._____ Bar» in R._____ zwischen 00.30 Uhr bis ca. 00.58 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und E._____ sowie B._____, C._____, H._____ und D._____ gekommen. E._____, welche D._____ bereits zuvor auf Instagram angeschrieben und angerufen habe, habe an besagtem Abend mit ihr vor der Toilette sprechen wollen, wobei sie dies jedoch nicht gewollt habe. Beim zweiten Abpassen vor der Toilette habe E._____ D._____ am Arm festgehalten und ihr gesagt, dass er mit ihr eine Sache zu klären habe. Diese habe ihm jedoch gesagt, dass es nichts zu klären gebe und habe, zurück an ihrem Tisch, u.a. B.__