3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 19. Juni 2023 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch von Schuld und Strafe. Entsprechend sei auch die Landesverweisung aufzuheben. 3.2. Am 17. Juli 2023 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 8. August 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung. 4. Per 21. Dezember 2023 hat die Oberstaatsanwaltschaft das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten übernommen.