Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 5. 5.1. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden einzogen: - 3 Betäubungsmittelmühlen - Niederländische SIM-Karte Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die folgenden beschlagnahmten Waffen: - 1 Schlagring - 1 Wurfstern - 1 Faustfeuerwaffe KWC, Softair - 1 Dolch mit Hülle - 1 Maschinenpistole JHK MP, Softair werden zuständigkeitshalber an die Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, überwiesen (Art. 31 WG i.V.m. § 30 Abs. 1 PolV Kt. Aargau).