Bei der Position «Schreiben an OG» vom 31. Juli 2023, handelt es sich um ein Fristverlängerungsgesuch. Dieses stellt Sekretariatsarbeit dar bzw. ist vom amtlichen Verteidiger zu vertreten. Bei den Positionen «Tel. Gericht/Ger./OG AG» dürfte es sich um Telefonate zur Terminfindung bzw. zur Akteneinsicht, mithin ebenfalls um Sekretariatsarbeit, handeln. Sekretariatsarbeit ist grundsätzlich nicht separat zu entschädigen, da sie bereits im Stundenansatz des Verteidigers enthalten ist, ausgenommen die hierfür notwendigen Auslagen (Entscheid des Kantonsgerichts Basel- Landschaft 470 17 129 vom 21. November 2017 E. 2.2c;