Auch unter der vorsichtigen Annahme, dass jeweils nur die Hälfte der entsprechenden Positionen durch den Kontakt zum Beschuldigten begründet waren, ergibt sich für den Kontakt zum Beschuldigten ein Totalaufwand von 6.10 Stunden. Dies erscheint auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich der Beschuldigte im Berufungsverfahren zunächst freigewählt durch Rechtsanwalt Jürg Krumm vertreten liess und der amtliche Verteidiger erst nach der Verfügung vom 19. Juni 2023 (mit der das Gesuch auf Einsetzung von Rechtsanwalt Krumm als amtlicher Verteidiger abgelehnt worden ist) wiederum aktiv tätig wurde und sich eine gewisse Zeit für eine Absprache