Weiter macht der amtliche Verteidiger für Besprechungen, Korrespondenzen und Telefonate mit dem Beschuldigten im vorliegenden Berufungsverfahren einen totalen Aufwand von 9 Stunden geltend, wobei die genannten Aufwände in der Kostennote teilweise zusammen mit dem Posten «AS» bzw. Aktenstudium aufgelistet werden. Auch unter der vorsichtigen Annahme, dass jeweils nur die Hälfte der entsprechenden Positionen durch den Kontakt zum Beschuldigten begründet waren, ergibt sich für den Kontakt zum Beschuldigten ein Totalaufwand von 6.10 Stunden.