4.7. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Der Beschuldigte wird vorliegend wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat mit seinem gewerbsmässigen Drogenhandel die Gesundheit zahlreicher Personen und damit sehr hochstehende Rechtsgüter massiv gefährdet. Sodann bestehen erhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung. Entsprechend hoch ist das öffentliche Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten zu veranschlagen.