als Logistiker beschäftigt. Im Mai 2024 wurde ihm gekündigt, dies gemäss seinen Angaben aufgrund der mit dem Strafverfahren verbundenen Unsicherheiten. Seither ist der Beschuldigte arbeitslos, er sei jedoch zuversichtlich, bei seinem letzten Arbeitgeber ohne Weiteres eine neue Stelle zu erhalten, sobald die Unsicherheiten geklärt seien (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 18 f.). Daneben ist der Beschuldigte seit längerer Zeit erheblich verschuldet, weshalb sein Lohn, auch im Zeitpunkt - 26 -