Der Freundeskreis des Beschuldigten besteht gemäss eigenen Angaben mehrheitlich aus Schweizern, bzw. habe er kein serbisches Umfeld. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurden hierzu von diversen Freunden Schreiben eingereicht (siehe Beilage zur Hauptverhandlung vom 21. Februar 2023), worauf auf ein gewisses soziales Netz geschlossen werden kann. Die Freizeitgestaltung des Beschuldigten deutet hingegen nicht auf eine besondere Integration hin. So spielt er gerne Videospiele, schaut Filme oder unternimmt etwas mit dem Hund von J._____ (Protokoll Berufungsverhandlung S. 21). Ein aktuelles Engagement in einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder Institution in der