Eine Lehre hat er nicht abgeschlossen, jedoch hat er praktisch durchgehend gearbeitet, dies insbesondere als Logistiker. Er ist seit Mai 2024 arbeitslos, da er seine mehrjährige Arbeitsstelle im Zuge der mit dem Strafverfahren verbundenen Unsicherheiten verloren habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 18 f.). Diese persönlichen Umstände begründen - 23 - keine erhöhte Strafempfindlichkeit, zumal sich eine solche nur bei aussergewöhnlichen Umständen, die hier nicht vorliegen, bejahen lässt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen).