Die geltend gemachten psychischen Probleme erweisen sich zudem als nicht akut und aktuell genug, als dass sie einen aussergewöhnlichen Umstand darstellen würden. Der eingereichte Beleg einer mittelgradig depressiven Episode bei genetischer Disposition mit einer Behandlung in der Klinik H._____ datiert aus dem Jahr 2014. Dies hänge mit dem Tod der Mutter im Jahr 2012 zusammen. Aufgrund des Zeitablaufs ist hier jedoch nicht von einem direkten Zusammenhang zur Delinquenz des Beschuldigten auszugehen. Seit mindestens Anfang 2020 konsumierte der Beschuldigte regelmässig Marihuana in Form von Joints und sehr selten Kokain.