3.5. Wie bereits ausgeführt, liegt entgegen dem Beschuldigten vorliegend keine Agent-Provocateur Problematik, die eine Milderung der Strafe begründen könnte (Art. 298c StPO i.V.m. Art. 293 Abs. 4 StPO, vgl. zur verdeckten Ermittlung BGE 148 IV 205 E. 2.8.2 und 2.8.4), vor. Das Handeln des verdeckten Fahnders war für den Tatentschluss des Beschuldigten von untergeordneter Bedeutung, zumal er durchschnittlich über 50 Gramm Kokain pro Woche verkauft hat. So war es auch der Beschuldigte, der dem verdeckten Fahnder jeweils höhere Mengen zu günstigeren Preisen angepriesen hat.