Er hätte somit – trotz Lohnpfändung – von seinem legalen Einkommen leben können. Weiter ist nicht ersichtlich, dass er unter dem Druck anderer Personen gestanden hätte. Seine grosse Entscheidungsfreiheit ist verschuldenserhöhend zu berücksichtigen, denn je leichter es für ihn gewesen wäre, die Normen des Betäubungsmittelgesetzes zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit einhergehend das Verschulden (vgl. BGE 117 IV 112 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).