Vorliegend dienten der Erwerb und Besitz jeweils dem späteren Weiterverkauf, wobei der grösste Teil auch tatsächlich verkauft wurde. Durch den fortlaufenden Handel mit einer hohen Menge Kokain, nämlich innerhalb eines Jahres wöchentlich über 50 Gramm ist eine erhebliche kriminelle Energie des Beschuldigten auszumachen.