Der Beschuldigte stellte sich auf das zusätzliche Einkommen ein, er unterlag in der Deliktszeit einer Lohnpfändung und wollte sich dadurch besserstellen und sich namentlich den Luxus eines Tattoos oder eines neuen Fernsehers leisten können. Das Streben durch Kokainverkäufe einen regelmässigen Beitrag an die Kosten zur Finanzierung seiner Lebensgestaltung zu erzielen, äussert sich auch dadurch, dass der Beschuldigte dazu bereit war, dem verdeckten Fahnder Kokain in hohen Mengen zu verkaufen. Sein Kundenkreis war offen und auf einen möglichst hohen Gewinn ausgerichtet. Damit lässt sich der Vorsatz auf eine Vielzahl weiterer Delikte ohne Weiteres erstellen.