Er gab anlässlich der Einvernahme vom 4. Februar 2022 an, er spare pro Monat zwischen Fr. 50.00 und Fr. 100.00, wenn es gut gehe, manchmal auch gar nichts (UA act. 267). Dass er sehr viel gespart habe, gab der Beschuldigte erst bei seinen späteren Einvernahmen an (namentlich Protokoll Berufungsverhandlung S. 12). Es ist hierbei von einer offensichtlichen Schutzbehauptung auszugehen. Es ist zudem nicht so, dass der Beschuldigte besonders sparsam gelebt hätte. Er hat sich namentlich ein Tattoo für Fr. 7'000.00 stechen lassen, wovon er Fr. 1'000.00 bezahlt hat (UA act.