Nicht nachvollziehbar erscheint demgegenüber, dass er gleichzeitig einen erwähnenswerten Betrag habe ansparen können. Konkret hat der Beschuldigte von den monatliche ausgezahlten Fr. 2'940.00 seine Miete (Fr. 1'250.00), sein SBB-Abo (Fr. 270.00), seinen Zigaretten-Konsum (Fr. 300.00), seinen Marihuana- Konsum (Fr. 300.00 bis 350.00) sowie gelegentlich seine Krankenkassenprämien (Fr. 300.00) finanziert, gesamthaft Fr. 2'124.00. Er gab anlässlich der Einvernahme vom 4. Februar 2022 an, er spare pro Monat zwischen Fr. 50.00 und Fr. 100.00, wenn es gut gehe, manchmal auch gar nichts (UA act. 267).