Hiervon handelt es sich bei Fr. 500.00 um den Spieleinsatz. Es ist gestützt auf diesen Beleg davon auszugehen, dass Fr. 4'000.00 in Übereinstimmung mit den Aussagen des Beschuldigten aus einem Casino-Gewinn stammen (Fr. 4'500.00 total, Fr. 500.00 davon Einsatz). Somit ist der Betrag von Fr. 4'000.00 vom Bargeldbetrag von Fr. 15'551.30 abzuziehen, womit ein erklärungsbedürftiger Bargeldbetrag von Fr. 11'551.30 verbleibt.