2.5.4.3. Der Beschuldigte führte aus, er habe eine Schenkung seines Vaters in der Höhe von Fr. 3'000.00 zirka 4 bis 5 Monaten zuvor (September/Oktober 2021) in der Gemeinde Q._____ erhalten, gestückelt in 100er und 200er Noten (UA act. 263 ff.). Die Zeugenaussagen des Vaters des Beschuldigten, E.A._____, vom 23. Februar 2022 belegen diese Ausführungen jedoch nicht. Aus seinen Aussagen erhellt zwar durchaus, dass der Beschuldigte von seinem Vater mehrfach Geld erhalten hat. Jedoch flossen auch Gelder in die andere Richtung, nämlich vom Beschuldigten an seinen Vater. Zuletzt habe er seinem Sohn im November oder Dezember 2021 zwischen Fr. 200.00 bis Fr. 1'000.00 gegeben.