Die Gespräche über die Arbeit und geplante Ferien gingen nicht über gewöhnlichen Smalltalk hinaus. Auch aus den Bezeichnungen als «brate», «bro» oder «amigo» kann der Beschuldigte nichts zu seinen Gunsten ableiten, zumal diese der üblichen Jugend-/Szenesprache entsprechen. Zudem wurden die Vor- und Nachnamen gegenseitig erst durch das Strafverfahren bekannt, sie hatten sich nicht vorgestellt, was wiederum gegen ein Vertrauensverhältnis spricht.