Der verdeckte Fahnder habe dies bestätigt und dem Beschuldigten eine Schneeflocke (Zeichen für Kokain) mit Fragezeichen und «100» geschickt. Der Beschuldigte habe den verdeckten Fahnder zur Übergabe der Betäubungsmittel sodann an seinen Wohnort, die Adresse N in der Gemeinde Q._____, gebeten. Nach einem kurzen Smalltalk habe der Beschuldigte dem verdeckten Fahnder an der Türschwelle des Mehrfamilienhauses, in welchem der Beschuldigte gewohnt habe, ein Minigrip übergeben. Das ganze Treffen habe zirka eine Minute gedauert (GA act. 62 ff., UA act. 200 f.).