2.5.2. Abzustellen ist in erster Linie auf die Zeugenaussagen des verdeckten Fahnders C._____ (GA act. 62, Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 ff.) sowie die inhaltlich deckungsgleichen von ihm verfassten Amtsberichte (UA act. 200 ff.). C._____ wurde mit polizeilicher Anordnung vom 2. Dezember 2021 als verdeckter Fahnder im Falle des Beschuldigten eingesetzt (UA act. 196 f.). Die Aussagen und schriftlichen Ausführungen von C._____ sind konstant und schlüssig. Für das Obergericht ergeben sich keine Gründe dafür, an den von ihm verfassten Amtsberichten sowie seinen Aussagen zu zweifeln. Seine Aussagen sind detailreich, in sich stimmig, klar und widerspruchsfrei.