Gewinn von mindestens Fr. 11'500.00 erwirtschaftet hat. Zudem ist für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte durch zahlreiche Einzelakte gehandelt und so über den Zeitraum von einem Jahr regelmässige Einnahmen erzielt hat, sowie dass er zu einer Vielzahl weiterer Kokainverkäufe bereit gewesen wäre. Mithin ist davon auszugehen, dass es nicht nur zu den Verkäufen an den verdeckten Fahnder gekommen ist bzw. es sich bei diesen nicht um aussergewöhnliche Verkäufe gehandelt hat, sondern dass der Beschuldigte regelmässig ähnliche Mengen an andere Abnehmer verkauft hat.