Weiter wurden anlässlich der Hausdurchsuchung vom 12. Januar 2022 sowohl 5.4 Gramm Kokain, 10.6 Gramm Marihuana als auch Fr. 3'250.00, welche der verdeckte Fahnder dem Beschuldigten für die 50 Gramm Kokain bezahlt hatte («Kaufgeld», anhand der Seriennummer identifiziert), sowie weitere Fr. 17'050.00 und Euro 200.00 (Fr. 201.30) aufgefunden. Es ist unbestritten, dass diese Betäubungsmittel und das Bargeld dem Beschuldigten gehören. Auch die beim Beschuldigten vorgefundenen Minigrips, die Feinwaage sowie drei Betäubungsmittelmühlen, wie sie im Betäubungsmittelhandel gebraucht werden, gehören unbestrittenermassen dem Beschuldigten.