Abs. 2 lit. c BetmG einen Schuldspruch. Die beschlagnahmten Fr. 17'251.30 bzw. mindestens Fr. 15'000.00 würden den Reingewinn aus dem Drogenhandel darstellen, womit man auf eine Menge von 600 bis 1500 Gramm Kokain komme (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 2 ff. insbesondere S. 8, Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). 2.3. 2.3.1. Der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19 Abs. 1 BetmG macht sich u.a. strafbar, wer Betäubungsmittel unbefugt veräussert, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt (lit. c) sowie wer Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt (lit. d).