b) der Anklagegebühr von Fr. 2'050.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 8'050.60 d) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 3'822.00 e) den Spesen Fr. 182.90 Total Fr. 19'105.50 8.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und lit. b) sowie die Kosten gemäss lit. d – e) im Gesamtbetrag von Fr. 11'054.90 auferlegt.