werden zuständigkeitshalber an die Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, überwiesen (Art. 31 WG i.V.m. § 30 Abs. 1 PolV Kt. Aargau). 7.3 Die restlichen in der Anklageschrift aufgeführten und beschlagnahmten Gegenstände: - 3 Mobiltelefone Apple - 1 Mobiltelefon Samsung - 2 Feinwaagen - 1 Box mit BM-Utensilien - 1 Sim Karte im Blister - Diverse Notizzettel werden dem Beschuldigten auf dessen Verlangen innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils ausgehändigt und nach unbenutztem Ablauf dieser Frist der Oberstaatsanwaltschaft zur sachgemässen Verfügung übergeben. 7.4. Von den beschlagnahmten Vermögenswerten in der Höhe von Fr. 17'251.30 werden: