In beruflicher Hinsicht hat die Beschuldigte in den fünf Jahren nach Abschluss der Ausbildung (im Jahr 2017) und selbst vor der Geburt ihres Kindes (am tt.mm.2019 [act. 12, Frage 22]) keine feste Anstellung gefunden. Sie war vom 3. Januar bis zum 30. April 2018 bei der K._____ AG und vom 1. bis zum 30. Juni 2018 bei der L._____ AG tätig (act. 726 Frage 29). In der Folge hatte sie für 8 Monate (vom 16. Juli 2018 bis 25. Januar 2019) für die E._____ AG als Hilfsarbeiterin bei der M._____ AG (act. 716) gearbeitet. Ab April 2019 war sie bei der K._____ AG (act. 725) und ab September 2020 für die Firma D._____ AG (Ordner 2, S. 98) stundenweise als […] tätig.