4.4. Die Beschuldigte, geboren am tt.mm.1998 und 26 Jahre alt, ist im Jahr 2011 als 13-jährige mit ihren Eltern in die Schweiz eingereist. Sie hat demnach die Hälfte ihres Lebens und fünf Jahre ihrer Adoleszenz in der Schweiz gelebt, womit die Beschuldigte knapp als in der Schweiz aufgewachsen gilt (BGE 146 IV 105 E. 3.4.3). Sie hat in der Schweiz die Realschule absolviert und am 10. Juli 2017 eine Lehre als […] mit dem Notenausweis 5,4 abgeschlossen (act. 718 ff.).