Teilwahrheiten sind dann unwahr und gelten als Vorspiegelung durch ein Tun, wenn ausdrücklich oder konkludent der Eindruck erweckt wird, es handle sich um die ganze Wahrheit (MAEDER/NIGGLI, a.a.O., N 50 zu Art. 146 StGB). Die Beschuldigte musste zur Beanspruchung und Berechnung der Arbeitslosenentschädigung monatlich Formulare ausfüllen und darin alle ihre Zwischenverdienste deklarieren. In den Formularen der Monate April, Mai, Juni, Juli und September 2021 gab sie lediglich zwei Arbeitgeber an und verschwieg, dass sie auch bei einem Dritten (E._____ AG) tätig war. Dies obschon sie bei der E._____ AG das grösste Pensum (80 %) aufwies und -9-