beitslosenkasse, wie von der Beschuldigten beabsichtigt, während des angeklagten Zeitraumes von ihrer Arbeitslosigkeit ausgegangen und habe ihr zu hohe Arbeitslosenentschädigungen ausbezahlt. Sie habe dadurch in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau getäuscht und während des angeklagten Zeitraums (April 2021 bis August 2021) zu deren Lasten unrechtmässige Leistungen in der Höhe von Fr. 8’996.25 bezogen. Die Beschuldigte habe auf die fälschlicherweise getätigten Auszahlungen nicht reagiert und die zu Unrecht bezogenen Beiträge für sich verwendet.