3. 3.1. Die Beschuldigte liess gegen das ihr im Dispositiv eröffnete Urteil am 23. Mai 2023 Berufung anmelden. 3.2. Das begründete Urteil wurde der Beschuldigten am 7. Juni 2023 zugestellt. Am 27. Juni 2023 reichte sie die Berufungserklärung mit folgenden Anträgen ein: "1. Das Urteil des Bezirksgerichts Aarau, Präsidium des Strafgerichts, vom 16.05.2023, sei in den Ziff. 1 bis 3 aufzuheben und es sei wie folgt neu zu entscheiden: 1. Die Beschuldigte ist schuldig des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe gemäss Art. 148a Abs. 2 StGB.