Durch ihre unterschriftlich bestätigten Falschangaben täuschte die Beschuldigte in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau und erzielte während des eingangs genannten Tatzeitraumes zu deren Lasten unrechtmässige Leistungen in der Höhe insgesamt Fr. 8'996.25. Die Beschuldigte reagierte auch nicht auf die fälschlicherweise getätigten Auszahlungen und verwendete die zu Unrecht bezogenen Beiträge für sich." 2. An der Hauptverhandlung vom 16. Mai 2023 wurde die Beschuldigte befragt. Gleichentags fällte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Aarau folgendes Urteil: