Gestützt auf ihre täuschenden Angaben ging die Arbeitslosenkasse, wie von der Beschuldigten beabsichtigt, während des eingangs genannten Tatzeitraumes denn auch von ihrer gemäss eigenen Angaben deklarierten Arbeitslosigkeit aus, berechnete ihre Ansprüche und zahlte ihr für die -3- Monate April 2021 bis August 2021 zu hohe Arbeitslosenentschädigungen aus.