Am 23. April 2019 stellte die Beschuldigte Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und meldete sich per 16. August 2021 wieder ab. Hierzu füllte die Beschuldigte u.a. an den obgenannten Daten für die Monate April 2021 bis August 2021 an ihrem ehemaligen Wohnort in T._____ jeweils das Formular "Angaben der versicherten Person" (AdvP) aus, wobei sie die Frage 1 „Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?" jeweils mit „Ja" beantwortete. Als Arbeitgeber wurden jedoch nur die Arbeitsverhältnisse bei der C._____ AG sowie D._____ AG angegeben.