Gegenstand mehrfacher Betrug -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob gegen die Beschuldigte am 2. März 2023 Anklage wegen mehrfachen Betrugs und beantragte, diese sei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu Fr. 80.00 (Probezeit zwei Jahre) und einer Busse von Fr. 2'000.00 (ersatzweise 25 Tage Freiheitsstrafe) zu verurteilen. Ferner sei die Beschuldigte für fünf Jahre des Landes zu verweisen. Der Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen: