Die Teileinstellungsverfügung erwuchs schliesslich in Rechtskraft. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Aufwendungen hinsichtlich der Widerhandlungen gegen die COVID-Schutzbestimmungen (Covid-19-Verordnung besondere Lage) in gleicher Höhe erfolgten und deshalb im Betrag von gerundet Fr. 2'615.00 (inkl. MwSt.) anfielen.