zur Anwendbarkeit des per 1. Januar 2024 revidierten Anwaltstarifs: als Leitentscheid publiziertes Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2). Hinzu kommen die Auslagen von insgesamt gerundet Fr. 227.60 und die gesetzliche Mehrwertsteuer (7.7 % für erbrachte Leistungen von 20.2 Stunden plus Auslagen von Fr. 68.60 bis zum 31. Dezember 2023 und 8.1 % für erbrachte Leistungen von 10.3 Stunden plus Auslagen von Fr. 159.00 ab dem 1. Januar 2024), woraus ein Aufwand für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte des Beschuldigten von gerundet Fr. 7'700.00 resultiert.