von 11 Stunden ist um 8 Stunden auf angemessene 3 Stunden zu kürzen (Positionen vom 30. März 2023, 1., 3. und 9. April 2024). Es erfolgten im Wesentlichen keine neuen Ausführungen, sondern es wurden erneut grösstenteils dieselben Vorfragen und Beweisanträge gestellt und die Ausführungen aus der Berufungsbegründung und dem vorinstanzlichen Plädoyer in einem prägnanten Schlussplädoyer zusammengefasst.