Für die 24-seitige Berufungsbegründung macht der Verteidiger einen Aufwand von insgesamt 28.75 Stunden geltend (Positionen vom 2. August 2023 [wobei von der Redaktion der Berufungsantwort die Rede ist, was offensichtlich ein Fehler ist, zumal lediglich der Beschuldigte Berufung erhoben hat]; 3., 4., 5., 7., 9., 10., 11., 12., 13. und 18. August 2023). In Anbetracht der Tatsache, dass der Verteidiger mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren bestens vertraut war, erweisen sich diese Aufwände als deutlich zu hoch.